Allgemeine Geschäftsbedingungen der Klötzer GmbH & Co. KG


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1.1

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für die gegenwärtige und künftige Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Klötzer GmbH & Co. KG und dem Kunden gelten ergänzend zu den einzelnen vertraglich festgelegten Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, soweit sie für jeden Einzelfall ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Vertrag über die Leistung kommt durch Bestätigung eines verbindlichen Angebots der Klötzer GmbH & Co. KG durch den Kunden oder durch Annahme einer verbindlichen Beauftragung des Kunden zustande. Im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses sind spätere empfangsbedürftige Willenserklärungen der Parteien, insbesondere Teilkündigungen, Kündigungen, zusätzliche Leistungsveränderungen und deren Annahme, zu ihrer Wirksamkeit ausschließlich schriftlich festzulegen.

§ 3 Haftung und Verantwortlichkeiten

(1) Die Klötzer GmbH & Co. KG haftet vorbehaltlich besonders vereinbarter Sorgfaltspflichten nur für solche Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Klötzer GmbH & Co. KG wird von ihrer Leistungsverpflichtung frei, soweit höhere Gewalt oder sonstige Umstände (wie staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage) vorliegen, deren Beseitigung unmöglich ist oder nicht von der Klötzer GmbH & Co. KG zu vertretend sind.

Soweit die Klötzer GmbH & Co. KG nach pflichtgemäßem Ermessen Dritte zur Leistungserbringung heranzieht, haftet die Klötzer GmbH & Co. KG im Falle der leichten Fahrlässigkeit nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit es sich um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht handelt. Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. deren 

1.2

Leistungsschuldner ist die Klötzer GmbH & Co. KG nur verantwortlich, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist und gesondert vergütet wird. Für etwaig an solche Dritten von Klötzer zu leistende Vergütungen (Fremdkosten) kann die Klötzer GmbH & Co. KG Vorkasse fordern und eine Beauftragung bis zum Zahlungseingang zurückstellen.

(2) Der Kunde teilt der Klötzer GmbH & Co. KG alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mit und unterrichtet die Klötzer GmbH & Co. KG bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig. Anweisungen sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt. Der Kunde teilt der Klötzer GmbH & Co. KG 14 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die Klötzer GmbH & Co. KG berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Der Kunde benennt der Klötzer GmbH & Co. KG auf eigenes Betreiben einen für die Durchführung der Vertragsbeziehung verantwortlichen Ansprechpartner, der im Falle von Rückfragen oder bei Problemen oder Abstimmungserfordernissen kurzfristig erreichbar ist und projektwesentliche Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann. Bei Abwesenheit ist ein Stellvertreter zu benennen. Kann die Klötzer GmbH & Co. KG ihre Leistungen aufgrund nicht oder nicht rechtzeitig möglicher Abstimmung mit dem Kunden nicht, nur unvollständig oder nicht vertragsgemäß erbringen, ist sie insoweit von der Verantwortlichkeit für die Leistungsstörung befreit. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich vorzubringen. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn der Kunde die Leistung in Anspruch nimmt. Danach erfolgende Beanstandungen gelten als nachträgliche Änderungswünsche. Der Kunde darf die ihm für die Veranstaltung überlassenen Objekte nicht zweckentfremden und nur am vereinbarten Veranstaltungsort einsetzen. Gibt der Kunde die überlassenen und/oder genutzten Objekte nicht oder beschädigt zurück, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Es bleibt der Klötzer GmbH & Co. KG vorbehalten, alle zur Verfügung gestellten Objekte jederzeit zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu deren Erhaltung zu treffen, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht. Bei der Veröffentlichung von Fotos einer Veranstaltung ist der Kunde für die Wahrung der Rechte der abgebildeten Personen sowie sonstiger Rechte Dritter verantwortlich. 

1.3

§ 4 Termine

Der Leistungstermin bzw. die Leistungsfrist wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Klötzer GmbH & Co. KG vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höherer Gewalt, staatlicher Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage oder nicht von der Klötzer GmbH & Co. KG zu vertretender Nicht-, Falsch- oder Spätbelieferung. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann die Klötzer GmbH & Co. KG eine angemessene Vergütung des tatsächlich entstandenen Mehraufwands verlangen.

§ 5 Entgelte

Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach der Veranstaltung ohne Abzug zahlbar. Als Zahlungsmittel wird nur eine Überweisung oder Barzahlung akzeptiert. Bei Zahlungsverzug können bei Unternehmen 8% bei Verbrauchern 5% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz (EZB) verlangt werden. Soweit Vorkasse vereinbart und vom Kunden nicht vor Veranstaltungsbeginn geleistet wird, behält sich die Klötzer GmbH & Co. KG vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden.

§ 6 Stornierung

Die kostenlose Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen (laut Auftragsbestätigung) ist bis 8 Wochen vor der Veranstaltung möglich. Dies gilt nicht für Hochzeiten. Danach berechnet die Klötzer GmbH & Co. KG im Falle der Stornierung für sämtliche erteilte Gesamtaufträge - bis 4 Wochen vor der gesamten Veranstaltung 50%, - bis 14 Tage vor der gesamten Veranstaltung 75%, - 7 Tage vor der gesamten Veranstaltung 90% des Auftrages. Bei Stornierungen 6 Tage vor der geplanten Veranstaltung oder kurzfristiger werden 100% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Steht die Leistung im Zusammenhang mit der Anmietung einer Veranstaltungsräumlichkeit behält sich die Klötzer GmbH & Co. KG vor, bei Stornierung nach Vertragsabschluss in jedem Fall die Raummiete laut Listenpreis in Rechnung zu stellen, wenn eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. 

1.4

§ 7 Sonstige Bestimmungen

Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform und muss von beiden Vertragsparteien unterschrieben sein. Der Verzicht auf die Schriftform kann nur schriftlich vereinbart werden. Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Auf dieses Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Bielefeld.

§ 8 Datenschutz

Kundendaten werden in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert. Eine widerrechtliche Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Stand Januar 2019